Windenergie für Muldestausee

Windenergie unterstützt den Waldumbau

Gemeinsam für eine grüne Zukunft:
Windkraft und Waldumbau in Muldestausee

Die Gemeinde Muldestausee im Herzen Sachsen-Anhalts setzt ein starkes Zeichen für nachhaltige Energie und den ökologischen Umbau ihrer Landschaft. Im Dezember 2024 hat sie beschlossen, ausgewiesene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitzustellen. RWE beabsichtig den Bau und Betrieb von bis zu neun Windenergieanlagen auf Flächen von Kleinwaldbesitzern, die Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Heideland e. V. sind.

Mit der erzeugten Energie könnten künftig bis zu 36.000 Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgt werden. Gleichzeitig profitieren die durch Trockenheit und Schädlingsbefall geschädigten Wälder der Region: 8 Prozent der jährlichen Pachteinnahmen fließen direkt in den Waldumbau und in die Ertüchtigung der Wege innerhalb der Projektflächen. Die Waldbesitzer leisten damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Entwicklung der Region.

Eine Karte des Windparkbereichs am Mulde-Stausee, markiert mit Streifen zur Kennzeichnung möglicher Standorte für Windturbinen.

Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Am 8. März 2025 fand eine gut besuchte öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Themenmarkts im Gasthof Schmerz statt. An verschiedenen Stationen standen Expertinnen und Experten von RWE, der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt, der Forstbetriebsgemeinschaft sowie der GLU Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und über das Projekt zu informieren. Die frühe Einbindung der Öffentlichkeit diente der Transparenz und soll auch über diese Projektwebsite fortgeführt werden. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert – alle wichtigen Informationen zum Projektstand sind hier gebündelt abrufbar.


Als Forstbetriebsgemeinschaft stehen wir vor immer mehr Aufgaben – z. B. Brandschutz und Instandhaltung von Wegen –, die mit den regulären Einnahmen aus der Forstwirtschaft nicht gedeckt werden können. Durch die Einnahmen aus dem neuen Windpark können wir diese Herausforderungen gemeinsam meistern und unseren Wald langfristig zukunftsfähig gestalten.

Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft Heideland w. V.


Daten und Fakten zum Windpark

00

Planungsbeginn

00

Voraussichtliche Inbetriebnahme

00 %

Aus den Pachteinnahmen für den Waldumbau

Bis zu 00

Windenergieanlagen

Bis zu 00 MW

Gesamtleistung

Bis zu 00

Haushalte, die mit grünem Strom versorgt werden

Projektzeitplan

Eine Projektzeitachse von 2024 bis 2029, die die Phasen: Initialphase, Planungsphase, Genehmigungsphase, Bauphase und Inbetriebnahme zeigt.

Initialphase

2024

  • Standortauswahl und Flächensicherung auf Basis des Regionalplans bzw. der durch die Gemeinden selbst ausgewiesenen Flächen
  • 2024: Projektvorstellung im Orts- und Gemeinderat, Beschlussfassung der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplans

Planungsphase

2025

  • Ab Anfang 2025: Voruntersuchungen und Kartierungen
  • Ab Anfang 2025: (Zuständigkeit Gemeinde)
    Zielabweichungsverfahren bei der Regionalen Planungsgemeinschaft
    – Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplan
  • 2025 bis Frühjahr 2026: Erstellen von Gutachten durch externe Experten

Genehmigungsphase

2026

  • Vsl. Mitte 2026: Einreichung der Genehmigungsunterlagen nach BImSchG
  • Vsl. Herbst 2026: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Vsl. Frühjahr 2027: Behördliche Genehmigung durch die Untere Immissionsschutzbehörde des zuständigen Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Bauphase

2027/2028

  • Vsl. Ende 2027 bis Anfang 2028: Bauvorbereitende Maßnahmen
  • Vsl. 2028 bis 2029: Errichtung des Windparks

Inbetriebnahme

Vsl. 2029


Vorteile des Windparks Muldestausee:

  • Nachhaltige Energieerzeugung:
    Windenergie ist emissionsfrei und benötigt keine fossilen Brennstoffe, wodurch sie zur Reduzierung von Abhängigkeiten von Energieimporten beiträgt.

  • Positive regionale Entwicklung:
    Der Wandel der ehemaligen Braunkohleregion wird unterstützt und schafft neue Möglichkeiten für lokale Gemeinschaften.

  • Energieversorgungssicherheit:
    Durch heimische Energieerzeugung wird eine stabile Stromversorgung gewährleistet.

  • Klimaschutz:
    Windenergie leistet einen signifikanten Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen.


Genehmigungsrelevante Belange:
Artenschutz und forstrechtliche Vorgaben

Zum Schutz der heimischen Tierwelt werden im Rahmen des Projekts von RWE umfassende ökologische Voruntersuchungen durchgeführt, unter anderem zu Vogelarten, Fledermäusen und Amphibien. Geplant sind konkrete Maßnahmen zum Arten- und Lebensraumschutz sowie ein abgestuftes Prüfkonzept für windenergiesensible Arten. Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch gezielte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie Streuobstwiesen oder Heckenpflanzungen kompensiert.


Immissionsschutz und sonstige Prüfungen

Ein Bild auf einer Webseite, das Auswirkungen auf den Immissionsschutz und Schattenschwurf mit Projektbeispielen und Datentabellen zeigt.
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Vor der Errichtung des Windparks in Muldestausee müssen umfassende Prüfungen durchgeführt werden, um alle relevanten genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies umfasst unter anderem die Schallschutzprüfung, bei der Immissionsorte mit der Genehmigungsbehörde festgelegt und die erwartbaren Schallimmissionen ermittelt werden, um gesetzliche Grenzwerte einzuhalten. Zusätzlich werden der Schattenwurf sowie Baugrund, Brandschutz, wasserrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange geprüft, um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Anlage zu gewährleisten. Auch der Rückbau und die Abstimmung mit den Denkmalbehörden sind Teil der umfassenden Planungsprüfung.

Mehr zu Umweltverträglichkeit in Muldestausee

Das Genehmigungsverfahren:
Gesetzlicher Rahmen vereinfacht fachliche Prüfung und breite Beteiligung

Genehmigungsverfahren für den Windpark

Die Genehmigung des Windparks erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Ziel des BImSchG-Verfahrens ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Dabei werden die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes, z. B. in den Bereichen Lärm, Schall oder Schattenwurf, geprüft. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Diese beteiligt alle relevanten Stellen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.


Bürgerbeteiligung

Das Bild zeigt Informationen zur Bürger- und Gemeinde beteiligung am Windpark mit Grafiken und Texten über Projekte und Förderungen.
TIC02-buergerbeteiligung

Regionale Wertschöpfung liegt uns am Herzen, denn ein Windpark ist für alle Beteiligten eine nachhaltige Investition in die Zukunft von Muldestausse und der Region. Da wir unsere Anlagen selbst finanzieren und betreiben, können wir langfristig attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner anbieten. So können wir mit unseren Beteiligungsmöglichkeiten nachhaltig zur lokalen Wertschöpfung beitragen. Wir haben zahlreiche Projekte bereits gemeinsam mit Kommunen und Bürgern zur Zufriedenheit aller Akteure realisiert.  RWE beabsichtigt bei den Projekten, unter Beachtung der gesetzlichen und internen Vorgaben, durch Beteiligungsmöglichkeiten einen Mehrwert für die Region zu schaffen.

Mehr zu Beteiligungsmöglichkeiten

Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltig Energiezukunft!

Kontaktieren Sie unser Projektteam für weitere Informationen und bei Fragen.

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