Öffentliche Antragsunterlagen
Öffentliche Antragsunterlagen zum Download.
Entsprechend der im Sommer 2011 verabschiedeten 13. Atomgesetz-Novelle hat Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen am 31.12.2017 seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb (Stromerzeugung) verloren, Block C am 31.12.2021.
Nach dem Ende der Stromerzeugung steht der Standort Gundremmingen vor einer neuen Aufgabe: dem Abbau der Anlage. Wie schon der Bau und Betrieb eines Kernkraftwerks ist auch dessen Abbau ein Vorhaben, das nach dem Atomgesetz behördlich geprüft, genehmigt und begleitet werden muss. Genehmigungsbehörde für den Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und den Abbau der Anlagen transparent zu gestalten. An dieser Stelle werden wir Sie kontinuierlich über die einzelnen Schritte informieren.
Bei Fragen stehen Ihnen die Rückbau-Experten der Rückbauanlage Gundremmingen gerne zur Verfügung.