Antrag auf Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B
RWE Power hat am 11. Dezember bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), einen Antrag zum Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Abbautätigkeiten, die in der Zeit nach dem Ende der Stromproduktion in Block B ab Ende 2017 durchgeführt werden sollen.
Antrag auf Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile in Block B (PDF)
Zu diesem Antrag, der das Genehmigungsverfahren einleitet, wird der Kraftwerksbetreiber voraussichtlich bis Ende 2015 eine Vielzahl weiterer Unterlagen entsprechend den Anforderungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Neben einer Beschreibung des gesamten geplanten Vorhabens werden diese umfangreichen Unterlagen eine detaillierte Erläuterung enthalten, wie der Abbau der nicht mehr benötigen Anlagenteile organisatorisch abgewickelt werden soll und mit welchen technischen Verfahren dies erfolgen wird.
Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist darüber hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierzu wird RWE Power die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersuchen und erläutern, wie mit anfallenden Reststoffen und Abfällen umgegangen wird. Zudem ist eine Beschreibung der Maßnahmen vorgesehen, mit denen den Anforderungen des Strahlenschutzes, des Brandschutzes und des Arbeitsschutzes Rechnung zu tragen ist, denn wie schon beim Betrieb des Kraftwerks kommt der Sicherheit für Mensch und Umwelt auch bei dessen Abbau oberste Priorität zu.
Ein wichtiger Schritt ist die im Verfahren vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu wird das StMUV relevante Unterlagen öffentlich auslegen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen und mögliche Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt und fließen in die behördliche Entscheidung über den Antrag ein.