Das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren | RWE
Das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren | RWE

Das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren

Der ursprüngliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 -Tagebau Hambach, so sein amtlicher Name, wurde 1977 vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassen. Er deckte ein Abbaufeld von 85 Quadratkilometern ab. Der vorgezogene Kohleausstieg erforderte eine gründliche Überarbeitung des Braunkohlenplans durch ein aufwändiges Änderungsverfahren. Herr dieses Verfahrens war der Braunkohlenausschuss, ein politisches Gremium, in dem unter anderem Vertreter der Städte und Gemeinden der Region, der Fachbehörden, der Gewerkschaften und wesentlicher Verbände Sitz und Stimme haben. Seine Geschäftsstelle ist die Bezirksregierung Köln, auf deren Webseite der Stand des Verfahrens und die dazugehörigen Unterlagen abrufbar sind. Der Braunkohlenausschuss hat den geänderten Braunkohlenplan am 14. Juni 2024 mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Das Abbaufeld ist auf 67 Quadratkilometer verkleinert worden. Die Kohlegewinnung endet dort bereits 2029 und damit 15 Jahre früher als einst genehmigt. Der Plan behandelt weitaus mehr Umweltaspekte als der fast 50 Jahre alte Vorgänger und geht dabei stärker ins Detail. Dabei berücksichtigt er auch die Phase der Zwischennutzung während der Seebefüllung und greift viele Anregungen aus der Region auf, etwa vom interkommunalen Zweckverband Neuland Hambach.

Im Mittelpunkt der regionalpolitischen Diskussion standen jahrelang die neue Abbaugrenze und die sogenannte „Manheimer Bucht“. 16 Gutachten mit insgesamt mehr als 3.000 Seiten waren für die Umweltprüfung nötig. Nun kann die ehemalige Ortslage Manheim weitgehend abgetragen werden. Nur mit den unter ihr lagernden Kiesen und Sanden kann RWE Power eine stabile Restmulde mit dauerhaft standsicheren Böschungen herstellen. Die frühere Kirche und der alte Friedhof am Südende des längst umgesiedelten Dorfes bleiben erhalten.

Eingereichte Unterlagen

Im Rahmen des Änderungsverfahrens hat RWE Power dem Braunkohlenausschuss seit Mitte 2021 eine Fülle von Unterlagen vorgelegt. Darunter ist die gewünschte Vorhabensbeschreibung, eine kurze textliche Skizze des Vorhabens.

In den Angaben zur sogenannten überschlägigen Umweltprüfung hat RWE Power zum Beispiel dargelegt, dass die geänderte Tagebauführung die Umweltbelange fördert. Ebenso steht dort, wie das Unternehmen die Belange des Natur- und Artenschutzes und der regionalen Wasserwirtschaft berücksichtigt.

Scoping-Termin (Januar 2022)

In einem sogenannten Scoping-Termin der potenziell beteiligten Fachbehörden und Verbände am 25. Januar 2022 wurde der Umfang der Umweltprüfung und ökologischen Untersuchungen abgestimmt. Die von RWE Power eingereichten Scoping-Unterlagen verschaffen den Fachleuten bereits einen Überblick darüber, was bis heute schon geklärt ist.

Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung wurden die Träger öffentlicher Belange Anfang 2022 aufgefordert, rechtzeitig auf eventuelle Konflikte zwischen dem Tagebau und eigenen Vorhaben hinzuweisen.

Scoping-Termin (Januar 2022)

Wiedernutzbarmachungsplan (März 2022)

Anfang März hat RWE Power dem Braunkohlenausschuss einen Wieder­­nutzbar­machungs­plan für das verkleinerte Abbaufeld vorgelegt.

Nach wie vor sind See und Wald die bestimmenden Merkmale der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Hambach; gegenüber früheren Planungen haben sich jedoch die Gestalt und die Tiefe des Tagebausees verändert.

Wiedernutzbarmachungsplan (März 2022)

Erarbeitung eines Vorentwurfs (bis Ende 2023)

Zurzeit wird im Braunkohlenplanänderungsverfahren der Vorentwurf erarbeitet. Dieser soll bis Ende 2023 dem Braunkohlenausschuss vorgelegt werden (siehe Zeitplan).

Parallel entwirft die Region unter Federführung der Neuland Hambach GmbH in einem informellen Rahmenplan ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Tagebauumfelds mit dem Tagebausee. Diese Ideen sollen möglichst auch bereits im geänderten Braunkohlenplan berücksichtigt werden.

Erarbeitung eines Vorentwurfs (bis Ende 2023)

Zeitplan in der Übersicht

Juni 00

Vorhabensbeschreibung

August 00

überschlägige Umweltprüfung

Oktober 00

Begutachtung des Vorhabens

Dezember 00

Vorentwurfsbeschluss

Januar 00

Scoping

März 00

Inhaltlicher Abschluss der Begutachtung

1. Quartal 00

Erarbeitung des Vorentwurfs

1. Quartal 00

Umweltprüfung

3. Quartal 00

Erarbeitungsbeschluss

1. Halbjahr 00

Auslegung/Beteiligungsverfahren

1. Halbjahr 00

Erörterungstermin

2. Halbjahr 00

Einarbeitung der Anregungen

Ende 2025

Aufstellungsbeschluss/Genehmigung Ende 2025
TIC02-genehmigung

Aufstellungsbeschluss/Genehmigung

Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach

Der Hambacher See (Name im Verfahren: Tagebausee Hambach) wird mit Erreichen des Zielwasserspiegels frühestens im Jahr 2070 einen Ablauf in Richtung Erft benötigen. Das Wasser soll ohne den Einsatz von Pumpen in einem naturnahen, gut fünf Kilometer langen Fließgewässer zur Erft abgeleitet werden. Damit wird der Zielwasserspiegel des Tagebausees bei 65 Metern NHN gehalten. Für das Ablaufgewässer sollen der Winterbach und der Wiebach erweitert werden.

Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach

Nach den aktuellen Planungen soll der Ablauf im südöstlichen Bereich des Tagebaus Hambach, in der Nähe des Aussichtspunkts :terra nova bei Berrendorf, angelegt werden. Damit das Wasser aus dem Hambacher See von allein abfließen kann, ist am Ablauf ein rund 75 Meter breiter und 15 Meter tiefer Geländeeinschnitt erforderlich. Auf seinen gut fünf Kilometern Länge soll es ein offenes und naturnahe Gewässer sein, da sich in seiner rund 20 Meter breiten Aue frei entwickeln kann.

Auch wenn der Ausbau des Seeablaufs erst in Jahrzehnten erforderlich ist, soll die Trasse frühzeitig über einen Braunkohlenplan festgelegt werden. Alle wichtigen Unterlagen zum Braunkohlenplan-Änderungsverfahren können Sie hier einsehen und herunterladen.

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