Der ursprüngliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 -Tagebau Hambach, so sein amtlicher Name, wurde 1977 vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassen. Er deckte ein Abbaufeld von 85 Quadratkilometern ab. Der vorgezogene Kohleausstieg erforderte eine gründliche Überarbeitung des Braunkohlenplans durch ein aufwändiges Änderungsverfahren. Herr dieses Verfahrens war der Braunkohlenausschuss, ein politisches Gremium, in dem unter anderem Vertreter der Städte und Gemeinden der Region, der Fachbehörden, der Gewerkschaften und wesentlicher Verbände Sitz und Stimme haben. Seine Geschäftsstelle ist die Bezirksregierung Köln, auf deren Webseite der Stand des Verfahrens und die dazugehörigen Unterlagen abrufbar sind. Der Braunkohlenausschuss hat den geänderten Braunkohlenplan am 14. Juni 2024 mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Das Abbaufeld ist auf 67 Quadratkilometer verkleinert worden. Die Kohlegewinnung endet dort bereits 2029 und damit 15 Jahre früher als einst genehmigt. Der Plan behandelt weitaus mehr Umweltaspekte als der fast 50 Jahre alte Vorgänger und geht dabei stärker ins Detail. Dabei berücksichtigt er auch die Phase der Zwischennutzung während der Seebefüllung und greift viele Anregungen aus der Region auf, etwa vom interkommunalen Zweckverband Neuland Hambach.
Im Mittelpunkt der regionalpolitischen Diskussion standen jahrelang die neue Abbaugrenze und die sogenannte „Manheimer Bucht“. 16 Gutachten mit insgesamt mehr als 3.000 Seiten waren für die Umweltprüfung nötig. Nun kann die ehemalige Ortslage Manheim weitgehend abgetragen werden. Nur mit den unter ihr lagernden Kiesen und Sanden kann RWE Power eine stabile Restmulde mit dauerhaft standsicheren Böschungen herstellen. Die frühere Kirche und der alte Friedhof am Südende des längst umgesiedelten Dorfes bleiben erhalten.