Geschäftsberichte
Hier können Sie die Geschäftsberichte der RWE Pensionsfonds AG einsehen.
Pensionsfonds wurden vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2002 als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt, um die Kapitaldeckung der betrieblichen Altersversorgung zu fördern.
Pensionsfonds arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das heißt RWE stattet den RWE Pensionsfonds schon heute mit dem erforderlichen Vermögen aus, damit der Pensionsfonds künftig alle Renten bezahlen kann. Zu diesem Zweck hat RWE Mittel auf den Pensionsfonds übertragen. Diese Gelder dürfen nur für die Zahlung von Betriebsrenten verwendet werden.
Der Pensionsfonds wurde von einer staatlichen Behörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zugelassen und wird weiterhin bei der Durchführung der Pensionszusagen und der Kapitalanlage von der BaFin überwacht.
RWE haftet nach wie vor für die Erfüllung der Pensionszusagen – das ist gesetzlich garantiert. Wie bisher ist die Betriebsrente zudem durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
*Servicezeiten: Mo. - Fr., 09:00 bis 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in NRW)