Unter dem Begriff „Freigabe“ versteht man in der Kerntechnik nach dem messtechnischen Nachweis (Freimessen), dass bestimmte, u.a. beim Rückbau einer kerntechnischen Anlage anfallende Rückstände wie Bauschutt, Metallteile etc. so geringe radioaktive Aktivität aufweisen, den formalen Akt, dass eine atom- oder strahlenschutzrechtliche Überwachung nicht mehr erforderlich ist.
Lediglich ein kleiner Teil des gesamten Materials in einer kerntechnischen Anlage kommt während des Betriebs mit Radioaktivität in Berührung. Davon kann wiederum der größte Teil durch Dekontaminationsmaßnahmen von anhaftenden Radionukliden befreit werden. Beim Rückbau eines Kernkraftwerks können am Ende etwa 90 % der Gesamtmasse uneingeschränkt freigegeben werden. Für diese Abfälle gilt, was auch für Abfälle aus Privathaushalten gilt: Was immer recycelt werden kann, wird recycelt, der Rest wird ganz normal entsorgt.