In regelmäßigen Zyklen erfasst die Europäische Kommission die am Markt verfügbaren besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Minderung von Schadstoffemissionen in Kraftwerken und veröffentlicht diese in ihren BVT-Schlussfolgerungen. Die darin festgelegten Emissionswerte oder -bandbreiten müssen gemäß der europaweit geltenden Industrieemissionsrichtlinie (IER) spätestens vier Jahre nach der Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen in den betroffenen Anlagen eingehalten werden.
Die 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) dient der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht. Die Verordnung betrifft im Bereich der Stromerzeugung alle kohle-, gas- oder ölbetriebenen Wärmekraftwerke in Deutschland.
Im Zuge sich weiter verschärfender Emissionsgrenzwerte befasst sich der Bereich Forschung und Entwicklung der RWE Power intensiv mit neuen innovativen Technologien zur Reduzierung von Schadstoffemissionen aus den Rauchgasen der Kraftwerke. Durch die Entwicklung maßgeschneiderter technischer Lösungen sollen negative Umwelteinflüsse durch Rauchgase weiter minimiert und die gesetzlichen bzw. genehmigungsrechtlichen Anforderungen auch in Zukunft sicher eingehalten werden.
Im Innovationszentrum Niederaußem werden in speziell für diesen Zweck errichteten Versuchsanlagen innovative Technologien insbesondere zur Entschwefelung (SO2), Entstaubung, Entstickung (NOx) und Minderung von Quecksilberemissionen (Hg) entwickelt und unter Betriebsbedingungen getestet.