RWE hat heute angekündigt, im Rahmen eines öffentlichen Angebots, einen Teil seiner noch ausstehenden Hybridanleihen zurückzukaufen. Das Angebot betrifft die vier Hybridanleihen von RWE, deren Kündigung erst nach dem Jahr 2017 erfolgen kann.
Der Rückkauf hat ein Volumen von 550 Mio. Euro des ausstehenden Gesamtnominalbetrages zum Ziel. Die weiteren Bedingungen des Rückkaufs wurden den Gläubigern vorbehaltlich gewisser Angebots- und Vertriebsbeschränkungen der betroffenen Hybridanleihen in einem sogenannten Tender Offer Memorandum mitgeteilt.
„Die gute Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr und der Mittelzufluss aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer versetzen uns in die Lage, weiteres Fremdkapital abzulösen. RWE kann mit den geplanten Anleiherückkäufen zudem ihre Zinslast senken. Damit werden wir, wie angekündigt, unsere finanzielle Basis weiter stärken“, so Dr. Markus Krebber, Finanzvorstand der RWE AG.
Am 7. Juni 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bis Ende 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer nicht verfassungsgemäß war und sie damit rückwirkend für nichtig erklärt. Die Rückerstattung der Steuer betrug für RWE rund 1,7 Mrd. Euro. Bereits am 23. Juni hat RWE angekündigt, der Hauptversammlung 2018, zusätzlich zur geplanten ordentlichen Dividende, von 50 Cent eine einmalige Sonderdividende in Höhe von 1 Euro je Aktie zur Ausschüttung vorzuschlagen und die weiteren Mittel zur Stärkung der Finanzkraft nutzen zu wollen.
Schon im März hatte RWE angesichts der soliden Finanzlage und einer verbesserten Eigenkapitalbasis nach dem Börsengang von innogy angekündigt, das ausstehende Volumen an Hybridanleihen auf 50 % zu reduzieren und im Jahr 2017 keine neuen Hybridanleihen zur Refinanzierung aufzunehmen. Bisher wurden bereits zwei Hybridanleihen über insgesamt 400 Mio. Schweizer Franken zurückgezahlt. Eine weitere Rückzahlung erfolgt am 12. Oktober; sie betrifft die Anleihe über 1 Mrd. US-Dollar.