Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Rückkauf Tranche 1
Die RWE Aktiengesellschaft hat den durch Bekanntmachung vom 10. September 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 7. November 2018 begonnen. Im Rahmen einer ersten Tranche wurden insgesamt 196.400 Aktien (ISIN DE0007037129 (Stammaktien)), entsprechend 0,03182% des Grundkapitals, zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 18,4437 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen der ersten Tranche eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 3.622.338 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft getroffen hat.
Im Zeitraum vom 7. November 2018 bis zum 9. November 2018 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum: 07.11.2018
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 67.000
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,2934
Aggregiertes Volumen (EUR): 1.225.657,80
Datum: 08.11.2018
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 67.000
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,555
Aggregiertes Volumen (EUR): 1.243.185
Datum: 09.11.2018
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 62.400
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,4855
Aggregiertes Volumen (EUR): 1.153.495,20
Gesamt
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 196.400
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,4437
Aggregiertes Volumen (EUR): 3.622.338
Unter www.rwe.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Essen, im November 2018
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand