Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Rückkauf Tranche 2
Die RWE Aktiengesellschaft hat den durch Bekanntmachung vom 10. September 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 7. November 2018 begonnen. Im Rahmen einer zweiten Tranche wurden insgesamt 160 Aktien (ISIN DE0007037129 (Stammaktien)), entsprechend 0,000026 % des Grundkapitals, zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 18,93 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen der zweiten Tranche eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 3.028,80 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c zu erfüllen.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft getroffen hat.
Im Zeitraum vom 12. November 2018 bis zum 14. November 2018 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum: 14.11.2018
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 160
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,93
Aggregiertes Volumen (EUR): 3.028,80
Gesamt
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien: 160
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR): 18,93
Aggregiertes Volumen (EUR): 3.028,80
Unter www.rwe.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Essen, im November 2018
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand