Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Zwischenmeldung Nr. 6
Im Zeitraum vom 30. Dezember 2024 bis zum 03. Januar 2025 wurden insgesamt 225.000 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn am 27. November 2024 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: