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Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. April 2015 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 eine Dividende von € 1,00 je Stammaktie und je Vorzugsaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 24. April 2015 über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2019 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53225 Bonn, eingegangen sein.
Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern http://www.bzst.de/EN/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Kapitalertragsteuerentlastung_node.html können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Essen, im April 2015
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand