Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. April 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 574.812.261,27 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie: |
€ 574.787.040,80 | |
Gewinnvortrag: | € 25.220,47 |
Die Dividende wird am 3. Mai 2021 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.
Essen, im April 2021
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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