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Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 08.12.2022 den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zugelassen. Er regelt u.a. den weiteren betrieblichen Verlauf von Abbau und Verkippung des Tagebaus für den Zeitraum der nächsten drei Jahre.
Der Hauptbetriebsplan ist ein Planwerk nach Bundesberggesetz und konkretisiert die Festlegungen des Braunkohlenplans Garzweiler II von 1995 und des Rahmenbetriebsplans Garzweiler von 1998.
Ein Hauptbetriebsplan beinhaltet schwerpunktmäßig die technische Beschreibung des Betriebes mit zeichnerischen Anlagen und Plänen.
Wesentliche Inhalte:
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