Bergschäden sind leider ein unvermeidbarer Begleiter des Bergbaus, im Rheinischen Braunkohlenrevier gleichwohl die Ausnahme und treten durch ungleichmäßige Bodenbewegungen nur bei geologischen Besonderheiten auf. Wir haben langjährige Erfahrungen mit Bergschäden und werden nicht erst tätig, wenn bereits Schäden entstanden sind, sondern befinden uns im permanenten Dialog mit Wissenschaftlern, Sachverständigen, Behörden und Bürgern. Im Schadensfall selbst setzen wir auf unbürokratische und sachkundige Hilfen, professionelle Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie eine intensive Betreuung durch eigens dafür zuständige Ansprechpartner.
Großer Erfahrungsschatz bildet Basis der Bearbeitung
Professionelle Beratung beim Neubau im Braunkohlenrevier
Was passiert, wenn Anwohner Bergschäden vermuten?
RWE ist gesetzlich zur vollen Entschädigung verpflichtet
Wenn ein Bergschaden vorliegt, leistet RWE nach den gesetzlichen Regeln vollen Schadenersatz. Der Geschädigte hat dabei die Wahl zwischen der Beseitigung des Schadens oder einer Entschädigung in Geld. Wählt er die Reparatur, bezahlt RWE Power die erforderlichen Handwerker. Soweit eine Herstellung des früheren Zustandes nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, leistet RWE Power eine Entschädigung in Geld.
Weiterführende Informationen:
1. Ergänzendes Informationsangebot
Interessierte Bürger können sich in Sprechstunden zu allen Fragen rund um das Thema Bergschäden informieren. Wenden Sie sich für weitere Informationen über den oben angegebenen Kontakt mit Frau Sabine Steiger an unseren Bergschadensbeauftragten.
2. Die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Die Schlichtungsstelle wurde eingerichtet, um Streitigkeiten beizulegen, die sich im Zusammenhang mit Gebäudeschäden durch mögliche Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus ergeben. An diese Stelle können sich Privatpersonen wenden, wenn vorab mit der RWE Power AG keine Einigung erzielt werden konnte. Die Schlichtungsstelle ist bei der Kreisverwaltung des Rhein-Kreises Neuss angesiedelt. Anders als vor Gericht, ist ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den Antragssteller kostenfrei. Mehr hier.
3. „Bürgerinformationsdienst Braunkohle“
Der „Bürgerinformationsdienst Braunkohle“ wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW eingerichtet. Dieser öffentlich zugängliche Internetdienst unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Reviers bei der Suche nach relevanten Fachdaten. Über diesen Dienst werden allgemeine Informationen rund um die Themen Boden, Geologie und Wasser bereitgestellt. Es werden weitere datenbereitstellende Informationsportale benannt und die dort verfügbaren Fachdaten erläutert. Ergänzend werden die zuständigen Organisationen und Behörden kurz vorgestellt, über die weitere relevante Fachdaten bezogen werden können. Mehr hier.