Wesentlich für die Lebensqualität am neuen Ort ist auch, dass dem Bedarf entsprechende Gemeinbedarfseinrichtungen möglichst wieder zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Mehrzweckhallen sowie seine Kirchen und Kapellen. Die Entschädigungspraxis von RWE Power ist daher so konzipiert, dass die Wiedererrichtung der sozialen (Hochbau-) Infrastruktur entsprechend gefördert wird.
Die soziale und kirchliche Infrastruktur sollte möglichst bis zu dem Zeitpunkt verfügbar sein, ab dem die entsprechenden Einrichtungen im Altort nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierdurch wird ermöglicht, dass sich das Gemeinschaftsleben am neuen Standort zeitnah weiterentwickeln kann und frühzeitig die Voraussetzungen zur Pflege der Traditionen geschaffen sind. Die soziale Infrastruktur bildet den Rahmen für das Gemeinschaftsleben im Umsiedlungsort. Gleichzeitig ist es im heutigen wirtschaftlichen Umfeld für die Eigentümer der Einrichtungen wichtig, bei der Entscheidung über die Erstellung von Ersatzeinrichtungen Klarheit über deren nachhaltige Tragfähigkeit zu haben.