Für die Eigentümer eines selbstgenutzten Wohnanwesens ist die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung von vornherein grundsätzlich sichergestellt; für Mieter gilt dies nicht unbedingt. Das sogenannte Mieterhandlungskonzept stellt deshalb sicher, dass Mieter in vergleichbaren Wohnverhältnissen und bei angelehnten Mietpreisen an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen können. Dabei besteht auch die Chance, die Wohnung aktuellen Anforderungen anzupassen. Primäres Ziel ist, dass die am alten Ort bestehenden Mietverhältnisse am neuen Ort fortgesetzt werden. Außerdem können die Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst am Umsiedlungsstandort bauen.
Zu Beginn der Umsiedlung wird ermittelt, welche Mieter am Umsiedlungsstandort wohnen möchten, aber vom bisherigen Vermieter nicht mehr versorgt werden. Für den nötigen Mietwohnraum sorgt erfahrungsgemäß vor allem der örtliche Markt, auf dem Vermieter und Mieter den lokalen Bedarf schnell erkennen bzw. vermitteln: Im Dorf kennt man sich. Eine von RWE Power mit der jeweiligen Gemeinde geführte Mieterbörse regelt ergänzend die Unterbringung der am Standort noch nicht versorgten Mieter; dies erfolgt in aller Regel durch Vermittlung an bauwillige bisherige Vermieter, deren Mieter nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen möchten. Unabhängig vom Ansiedlungsort erhalten Mieter eine Entschädigung für die mit dem Umzug verbundenen Kosten.
Detaillierte Informationen zum Mieterhandlungskonzept liefert die „Revierweite Regelung vom 16.07.2010“