In der Regel wird im Zuge der anstehenden einzelnen Umsiedlung eine Bestandsaufnahme mit breiter Dokumentation des Anwesens in Text und Bild erstellt. Sie wird als Grundlage für die Wertermittlung benötigt und ist u.a. hinsichtlich der Nutzung sowie der Bewohner und Nutzer auch Grundlage für die folgenden Erwerbsgespräche, das Kaufangebot und die spätere Abwicklung des Erwerbs.
Beauftragung von Bestandsaufnahmen
Für die Beauftragung einer Bestandsaufnahme eines Anwesens im alten Ort (Umsiedlungsort) stehen dem Eigentümer grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Wahl:
Der Eigentümer wählt aus einer von der Kommune in Zusammenarbeit mit RWE Power aufgestellten Liste von regional ansässigen Architektur- oder Ingenieurbüros das Büro aus, das die Bestandsaufnahme gemäß dem Leistungsbild erstellen soll.
Der Umsiedler kann RWE Power auch ein ihm bekanntes Architektur- oder Ingenieurbüro dafür benennen. RWE Power beauftragt auf Mitteilung des Umsiedlers hin dieses Büro, rechnet die Kosten der Bestandsaufnahme unmittelbar mit dem Architektur- oder Ingenieurbüro ab und sendet dem Umsiedler zeitnah ein Exemplar der Bestandsaufnahme zu.
Alternativ kann der Eigentümer selber ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragen. Der Beauftragung ist das o.a. Leistungsbild für die Bestandsaufnahme mit der zugehörigen Honorarregelung zu Grunde zu legen. Nach Vorlage leitet der Eigentümer ein Exemplar der Bestandsaufnahme an RWE Power weiter.
Soweit die eingereichte Bestandsaufnahme das definierte Leistungsprofil nicht oder unzureichend erfüllt, hat der Eigentümer auf Hinweis von RWE Power eine entsprechende Nachbesserung beim Architekten vor Kostenerstattung zu veranlassen.
Die Erstattung des Honorars auf Basis der Honorarregelung erfolgt mit dem Erwerb des Anwesens, soweit die vorgelegte Bestandsaufnahme den definierten fachlichen Anforderungen entspricht. Die Erstattung kann auch bereits nach Prüfung der Bestandsaufnahme durch RWE Power erfolgen. Dies beantragt der Umsiedler schriftlich bei RWE Power und fügt eine Kopie der Honorarrechnung bei.