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Jeder Umsiedler, der Eigentümer eines bebauten und selbstgenutzten Grundstückes innerhalb der Ortsbereichsabgrenzung am Altort ist, hat zur Errichtung seines Ersatzanwesens im Umsiedlungszeitraum Anspruch auf ein Grundstück am Umsiedlungsstandort auf Basis des wertgleichen Tausches.
Die sogenannte Grundstücksvormerkung ermöglicht den Umsiedlern, für ihr derzeitiges bebautes Anwesen am Umsiedlungsstandort, ein Ersatzgrundstück auszuwählen. Die mögliche Vormerkung richtet sich an alle Haushalte (Grundstückseigentümer) und an außerhalb wohnende Eigentümer von Mietobjekten im Umsiedlungsstandort, auch wenn sie selbst keine Umsiedler sind.
Die Grundstücksvormerkung vollzieht sich in mehreren Phasen. In der Regel haben die Umsiedler die Möglichkeit, mehrere Grundstückswünsche abzugeben. Über die einzelnen Phasen erfolgt anschließend die Zuteilung der Grundstücke, so dass die Umsiedler möglichst frühzeitig ihr Wunschgrundstück erhalten können.
Inzwischen wurde das Grundstücksvergabeverfahren auch für Umsiedler-Mieter und Kinder von Umsiedlern geöffnet. Die Öffnung für weitere Personenkreise mit Umsiedlungsbezug erfolgte am 15.9.2022.