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Besonderheiten werden in ortsspezifischen Regelungen festgehalten

Um revierweit nicht geregelte ortsspezifische Besonderheiten aufzugreifen, können zwischen den von einer Umsiedlung betroffenen Kommunen und RWE Power sogenannte ortspezifische Regelungen erarbeitet werden. Diese konkretisiert und ergänzt unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Verhältnisse die revierweit geltenden Leistungen. Sie fußt zudem auf dem jeweiligen die Umsiedlung betreffenden Braunkohlenplan. In den ortsspezifischen Regelungen werden z.B. Regelungen zur Bodenbewertung oder zur Grundstücksvergabe spezifiziert.

Weitere Informationen zu ortsspezifischen Regelungen sowie die Originaldokumente erhalten Sie im Filter auf dieser Webseite unter dem jeweiligen Umsiedlungsort bei “Wichtige Dokumente”.

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