Bei Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, muss die Prüfung der Sozialverträglichkeit für eine Umsiedlung nachgewiesen werden. Daher legt der Bergbautreibende für jede Umsiedlung die sogenannten Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit (SVP: Sozialverträglichkeitsprüfung) vor.
Die Unterlagen zur Prüfung der Sozialverträglichkeit müssen folgende Angaben enthalten:
- Vorstellungen zum Umsiedlungsstandort,
- Darstellung der vorhandenen Sozialstruktur und der dafür bedeutsamen Infrastruktur in den betroffenen Ortschaften,
- Beschreibung der möglichen wesentlichen Auswirkungen auf die Betroffenen, insbesondere Erwerbs- und Berufsverhältnisse, Wohnbedürfnisse, soziale Verflechtungen sowie die örtlichen Bindungen der Betroffenen,
- Vorstellungen zur Vermeidung oder Minderung von nachteiligen Auswirkungen vor, während und nach der Umsiedlung sowohl für die Altorte als auch für die Umsiedlungsstandorte; dabei sollen insbesondere die einzelnen Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftszweige berücksichtigt werden.
Die Sozialverträglichkeitsprüfungen aktueller Umsiedlungsplanungen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (Braunkohlenausschuss) einsehbar.