Papierlos geht anders: Würde man die Einzelblätter der zwölf Wasserrechtanträge hintereinanderlegen die RWE Power den Behörden schickte, könnte man eine Strecke von zweieinhalb Kilometern damit auslegen. Schon das illustriert, wie viel Arbeit die Wasserwirtschaftler des Unternehmens mit den Verfahren hatten. Entscheidend ist das Ergebnis: Die Genehmigungen sind erteilt, der Tagebau Garzweiler kann bis Ende 2030 entwässert werden. "Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein für den Tagebau Garzweiler und schafft wieder ein Stück mehr Planungssicherheit", freut sich Gero Vinzelberg, Leiter Wasserwirtschaftliche Planung.
Konkret handelt es sich um die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entwässerungsmaßnahmen des Tagebaus und andere wichtige Genehmigungen, etwa für die Versickerung und Einleitung von Öko-Wasser an den Feuchtgebieten von Schwalm, Niers und Trietbach.
Die erforderlichen zwölf Wasserrechte wurden nach mehrjährigen Verfahren erteilt. Weil die bisherige Erlaubnis Ende 2023 ausgelaufen ist, hatte RWE Power umfangreiche Antragsunterlagen für die Fortsetzung der Maßnahmen erarbeitet und bei der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, eingereicht.
Auf dem Weg dahin erarbeitete das interdisziplinäre Projektteam rund um die Projektleiter Fabian Klein und Christian Müller insgesamt fast 10.000 Seiten Antragsunterlagen einschließlich diverser Fachgutachten und Kartendarstellungen.
"Eine ununterbrochene Fortsetzung der Sümpfung ist für die Sicherstellung der Standsicherheit der Böschungen und den sicheren Betrieb des Tagebaus Garzweiler zwingend erforderlich", sagt Fabian Klein. Dies gilt auch unter Beachtung des auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs. Denn auch danach muss weiterhin Grundwasser abgepumpt werden. Nur so bleiben die Böschungen standsicher, nur so stehen die Förderanlagen im Trockenen, nur so ist der Betrieb sicher. "Wir haben das vorgezogene Ende der Kohleproduktion im Verfahren berücksichtigt. Wir konnten die Entnahmemenge gegenüber den ursprünglich beantragten Mengen reduzieren", berichtet Klein. Zudem stehen die neuen Erlaubnisse insgesamt im Einklang mit der Leitentscheidung der Landesregierung von September 2023.