RWE AG

RWE begrüßt Verständigung mit Bundesministerien über Entschädigungsregelung für den beschleunigten Kernenergieausstieg in Deutschland

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Essen, 5. März 2021

RWE begrüßt die einvernehmliche Verständigung der Kernkraftwerksbetreiber mit den verantwortlichen Ministerien der Bundesregierung über die noch offene Entschädigungsregelung für den schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland. Damit liegt nach nunmehr 10 Jahren eine Lösung vor, um die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnte Entschädigung der Unternehmen abschließend zu regeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Dezember 2016 und zuletzt im September 2020 den Gesetzgeber verpflichtet, eine Entschädigungsregelung für die nicht mehr nutzbaren Stromkontingente sowie für die frustrierten Investitionen zu erlassen. Die jetzt gefundene Verständigung steht unter dem Vorbehalt einer Umsetzung in entsprechende gesetzliche Regelungen im Atomgesetz und eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen den Betreibern und der Bundesregierung. Zudem ist eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission erforderlich.

Für RWE geht es in dem Verfahren um die Entschädigung eines Stromkontingents aus dem Kraftwerk Mülheim-Kärlich in Höhe von 25,9 Terawattstunden (TWh) sowie um frustrierte Investitionen aus dem 2011 beschlossenen Kernenergieausstieg. Entsprechend der jetzt gefundenen Verständigung ist vorgesehen, dass die Kernkraftwerksbetreiber eine Entschädigung für die nicht mehr nutzbaren Strommengen in Höhe von 33,22 Euro/MWh brutto erhalten. RWE würden zudem rund 20 Millionen Euro frustrierte Investitionen erstattet.

RWE hat in den Gesprächen mit den zuständigen Ministerien (Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit; Finanzen; Wirtschaft und Energie) konstruktiv zu einer Lösung beigetragen, um eine einvernehmliche und abschließende Regelung zur Entschädigung des beschleunigten Kernenergieausstiegs zu finden, der aus Sicht des Unternehmens unumkehrbar ist. Gleichzeitig sieht RWE in der jetzt gefundenen Verständigung einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Sie ist zudem ein gutes Signal, um das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken und damit die erheblichen Investitionen, die jetzt in den Umbau des Energiesystems fließen müssen, zu befördern.

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