RWE AG

Neuer Delegierter Rechtsakt bremst grünen Wasserstoff aus

Neuer Delegierter Rechtsakt bremst grünen Wasserstoff aus
  • Ambitionierte Ziele der REPowerEU-Initiative werden durch konkrete Regulierung konterkariert

Essen, 23. Mai 2022

Dr. Markus Krebber, Vorstandsvorsitzender der RWE AG

„Das REPowerEU-Paket der EU-Kommissionist als Aufbruch für Versorgungssicherheit und Klimaschutz gedacht. Die erhöhten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und für den Wasserstoffhochlauf weisen den richtigen Weg. Doch die jetzt vorgelegten, konkreten Regelungen für Wasserstoff bremsen die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren aus. Die Transformation der Industrie wird unnötig verzögert, weil der dringend benötigte grüne Wasserstoff nicht schnell genug in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt werden kann. Mit dem aktuellen Vorschlag wird ein guter Plan durch die konkrete Regulierung ausgebremst: Europa braucht grüne Gase eher heute als morgen, zur Erreichung unser Klimaschutzziele und für mehr Unabhängigkeit von Russland.“

Markus Krebber, Vorstandsvorsitzender der RWE AG

Mit der REPowerEU-Initiative will die EU-Kommission ihre Ziele für Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit von russischen Rohstoffbezügen und ambitionierten Klimaschutz entscheidend vorantreiben. Zentrale Bausteine darin sind der erhöhte Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Beschleunigung des Hochlaufs des Wasserstoffmarktes. Mit dem jetzt vorgelegten Delegierten Rechtsakt, der die künftigen Spielregeln für die europäische Wasserstoffproduktion konkretisiert, werden diese ambitionierten Ziele gleichzeitig massiv konterkariert. Statt einer Beschleunigung beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft legt er diesem unnötige Fesseln an.

Der Delegierte Rechtsakt sieht vor, dass bereits nach einer kurzen Übergangszeit bis Ende 2026 nur noch Strom aus neu zu bauenden und ungeförderten Windkraft- und Solaranlagen für die Produktion von grünem Wasserstoff zugelassen werden soll. Auch wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren neuer Windkraft- und Solaranlagen künftig beschleunigt werden sollen, würde die Produktion von grünem Wasserstoff in großen Mengen damit nicht vor 2030 möglich werden.

Problematisch ist auch der Vorschlag, dass Elektrolyseure immer nur dann Wasserstoff produzieren dürfen, wenn nahezu zeitgleich auch Strom aus diesen neuen Windparks und Solaranlagen erzeugt wird. Diese zeitliche Korrelation führt dazu, dass Elektrolyseure bei jeder längeren Flaute stillstehen. Das macht den Betrieb und damit den Wasserstoff unnötig teuer und eine kontinuierliche Lieferung an die Industrie nahezu unmöglich.

Was als Beschleunigung gedacht ist, wird so zum Bremsklotz. Die direkte Kopplung an die Erzeugung aus direkt zugeordneten Erneuerbaren Anlagen gibt es auch für andere Bereiche wie etwa die Elektromobilität nicht. Energiewirtschaftlich ist ein solches Vorgehen zudem völlig unnötig, denn schließlich regelt der Emissionshandel die CO2-Minderung und sorgt dafür, dass der Ausstoß von CO2 auf die zur Verfügung stehende Menge an Zertifikaten limitiert ist.

RWE und viele andere Unternehmen stehen bereit, Milliarden Euro dafür zu investieren, die Umstellung auf grünen Wasserstoff zu verwirklichen. Viele Industrieunternehmen wollen ihre Produktionsprozesse umstellen. Dafür brauchen sie die Gewissheit, dass grüner Wasserstoff so schnell wie möglich, in ausreichenden Mengen und zu vertretbaren Kosten verfügbar sein wird. Deshalb hat die Wirtschaft in den vergangenen Monaten viele konstruktive Vorschläge erarbeitet, wie die Spielräume bei den Anforderungen an grünen Wasserstoff bestmöglich ausgeschöpft werden können. Dafür wird RWE sich in der nun anstehenden Konsultation aktiv einsetzen und hofft, dass die politischen Entscheider die jetzt vorgeschlagenen Kriterien überdenken.

Wenn Europa seine ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, braucht es perspektivisch auch einen ganz neuen Ansatz: Es sollte keine beschränkenden Kriterien für die Nutzung von Strom für die Produzenten und Abnehmer von grünem Wasserstoff geben. Stattdessen sollten die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien den zusätzlichen Strombedarf für den Hochlauf der Elektrolysekapazität berücksichtigen. Ein separater Nachweis der Grünstromeigenschaft wäre damit nicht mehr nötig. Dafür bietet die bereits laufende Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) die Gelegenheit. Dann kann es gelingen, das Potenzial von Wasserstoff weiter zu entfesseln.

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