RWE erzielt gute Ergebnisse, investiert in werthaltiges Wachstum und kündigt Aktienrückkaufprogramm an
12.11.2024
RWE begrüßt die heute in einer Pressemitteilung veröffentlichte Entscheidung der EU-Kommission, die bereits vor drei Jahren vereinbarte Entschädigung für den vorzeitigen Braunkohleausstieg gemäß des Kohleausstiegsgesetzes vom Juli 2020 freizugeben.
Für die erheblichen Belastungen, die RWE nach dem Kohleausstiegsgesetz zu tragen hat, war eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro festgelegt worden, die gestaffelt bis 2030 ausgezahlt wird. Die Entschädigung, die gemäß Kohleausstiegsgesetz und öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Unternehmen geregelt war, stand bis heute unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission.
Seit Ende 2020 hat RWE gemäß dem Kohleausstiegspfad bereits fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcke sowie die Brikettierung in Frechen stillgelegt. Zusätzlich sind dem Unternehmen erhebliche Kosten durch die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach sowie durch die politische Entscheidung, den Hambacher Forst stehen zu lassen, entstanden.
Durch die im vergangenen Jahr erzielte politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und RWE war der Kohleausstieg im rheinischen Braunkohlenrevier auf 2030 vorgezogen worden. Das in 2022 novellierte Kohleausstiegsgesetz ist in der jetzt getroffenen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission für RWE berücksichtigt worden. Die nochmals beschleunigte Stilllegung erfolgt ohne zusätzliche Entschädigungszahlung, sondern wird mit den bereits vereinbarten 2,6 Milliarden Euro mitabgegolten.