RWE Nuclear GmbH

Letzte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Rückbauanlage Gundremmingen erhalten

Gundremmingen, 29. Mai 2024

RWE hat am 28. Mai 2024 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die dritte und damit letzte atomrechtliche Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen erhalten. Damit liegen nun sämtliche Voraussetzungen für das Mitte/Ende der 2030er Jahre angestrebte Abbauziel, die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung, vor.

Bereits im März 2019 und Mai 2021 waren die Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile der Blöcke B und C erteilt worden. Seitdem wurden aus den beiden Maschinenhäusern mehrere Tausend Tonnen Material ausgebaut, bearbeitet und größtenteils dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Die jetzt erteilte dritte Genehmigung umfasst den Abbau aller Anlagenteile, die nicht Gegenstand der vorherigen Genehmigungen waren.

„Die Genehmigungserteilung ermöglicht uns die nahtlose Fortsetzung des unverzüglichen Abbaus gemäß geltendem Atomgesetz und ist ein wichtiger Meilenstein bei unserem Rückbauvorhaben“, freut sich Anlagenleiter Dr. Heiko Ringel. Der zügige und sichere Abbau wird mit einer hoch motivierten und fachlich versierten Mannschaft aus eigenem Personal und Partnerfirmen gewährleistet. Alle Arbeiten unterliegen dabei der Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die den Rückbau mit Unterstützung verschiedener, unabhängiger Sachverständiger begleitet und beaufsichtigt. Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei allen Tätigkeiten höchste Priorität.

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