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OVG Münster bestätigt Rechtmäßigkeit der Besitzeinweisung in Lützerath

Essen/Köln, 28. März 2022

Nach dem Verwaltungsgericht Aachen hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Rechtmäßigkeit der von der Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochenen Besitzeinweisung klar bestätigt. Hierbei handelt es sich um das letzte bewohnte Anwesen in Lützerath. Die Entscheidung ist wichtig, damit der Tagebau Garzweiler im Bereich Lützerath planmäßig und im Einklang mit der Leitentscheidung des Landes NRW vom März 2021 weitergeführt werden kann. 

Ebenso wurde vom OVG die Beschwerde eines weiteren Antragsstellers als unzulässig zurückgewiesen, der in Lützerath, so das Gericht, eine Wiese „besetzt hält“.

Eine sichere Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle hat durch die energiepolitischen Folgen des Ukrainekrieges zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Derzeit prüft die Bundesregierung, Kohlekraftwerke länger in einer Reserve zu halten und anstehende Stilllegungen temporär auszusetzen.

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