Umweltfreundliche Wärme für Aachen und die Region
12.03.2025
Im Zuge von planmäßigen Arbeiten zur Gestaltung des künftigen Hambacher Sees rodet RWE Power seit heute im Tagebauvorfeld Bäume und Sträucher im Umfeld der ehemaligen Ortslage von Manheim. Alle Rodungsbereiche befinden sich auf Betriebsgelände der RWE Power. Alle Genehmigungen liegen vor. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Überprüfungen und Maßnahmen haben stattgefunden.
Die bergbauliche Inanspruchnahme für die Gestaltung des künftigen Hambacher Sees ist Bestandteil der Leitentscheidung der Landesregierungen Nordrhein-Westfalens von 2021 und 2023. Im Jahr 2024 hat auch der Braunkohlenausschuss diese im Rahmen des Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens beschlossen; die Genehmigung des geänderten Braunkohlenplanes wurde am 06.01.2025 bekannt gemacht. Damit ist diese Planung verbindliches Ziel der Landesplanung. Ein Gutachten im Auftrag der Bezirksregierung Köln hatte zuvor die Notwendigkeit und den Umfang der Inanspruchnahme zur Gewinnung von Bodenmaterial auf diesen Flächen bestätigt. Das hier gewonnene Material wird für den Aufbau von sicheren und stabilen Böschungen des geplanten Hambacher Sees benötigt. Zuletzt hatte auch das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag gegen den Hauptbetriebsplan des Tagesbaus zurückgewiesen und die Rodungsmaßnahmen damit rechtlich bestätigt.
Die Baumfällungen dienen nicht der Kohleförderung und betreffen nicht den Hambacher Forst.
Rund um das betreffende Areal, das inmitten des genehmigten Tagebau-Abbaufeldes und auf Betriebsgelände der RWE Power liegt, kann es aufgrund der Fällarbeiten zu Verkehrsbeeinträchtigungen auf Nebenstraßen kommen. RWE Power bittet um Verständnis.
Appell zur Besonnenheit, Akzeptanz des Rechtsstaats und Gewaltfreiheit
Angesichts von strafbaren Handlungen gegen RWE Power und ihre Beschäftigten in den vergangenen Wochen appelliert das Unternehmen, das Betriebsgelände des Unternehmens nicht zu betreten, sich nicht an gesetzeswidrigen Aktionen zu beteiligen und in einem möglichen Protest besonnen zu bleiben. Gewalt ist vollkommen inakzeptabel. Vorsorglich weist RWE Power zudem auf die Gefahren hin, die von allen betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsabläufen ausgehen und die man als Ortsunkundiger nicht einschätzen kann. Aus diesem Grund ist Betriebsfremden das Betreten des Betriebsgeländes und der dortigen Einrichtungen generell verboten. Wer das Verbot ignoriert, bringt sich leicht in ernste Gefahr und riskiert eine Strafanzeige.