Eine Hand hält einen Stift über einem Dokument, neben einem Taschenrechner und einem Laptop.
STA02-rechnungsstellung

Allgemeine Bedingungen

Rechnungsstellung

Wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Rechnung länderspezifisch elektronisch über einen vorgegebenen Übertragungsweg zu übermitteln oder Sie verwenden nicht Tradeshift (besuchen Sie https://rwe.support.tradeshift.com/ für weitere Informationen), richten Sie bitte alle Ihre Rechnungen unter Angabe unserer vollständigen Bestellnummer wie folgt an:

Mit dem Versand Ihrer Rechnung per E-Mail erklären Sie sich einverstanden, dass diese elektronisch akzeptiert und verarbeitet wird. Damit Ihre elektronisch übermittelte Rechnung nicht abgelehnt, sondern effizient verarbeitet werden kann, sind folgende Hinweise zu beachten.

Beim Versand als PDF:

  • Die E-Mail darf nur 1 PDF-Datei mit Begleitdokumenten enthalten
  • Anhänge dürfen nicht passwortgeschützt sein
  • Das per E-Mail gesendete PDF darf eine Größe von 9 MB nicht überschreiten
  • Die Rechnung muss an die richtige juristische Person gerichtet sein

Beim Versand als e-Rechnung:

  • ausschließlich gemäß EN16931
  • die E-Mail darf nur 1 Datei enthalten (z.B. XML oder PDF inkl. eingebettetem XML, inkl. aller Begleitdokumente)
  • Anhänge dürfen nicht passwortgeschützt sein
  • Die Rechnung muss an die richtige juristische Person gerichtet sein

Natürlich funktioniert auch weiterhin der Postweg (adressiert an „RWE Firmenname“, Zentraler Rechnungseingang, D-45096 Essen) oder eine der lokalen Rechnungs-Adressen in Ihrem Land.
Als Ansprechpartner für Rückfragen, Erinnerungen und/oder Mahnungen steht nach wie vor der Accounting Helpdesk unter accounting_services@rwe.com zur Verfügung.


An den verschiedenen Kernkraftwerksstandorten gelten unterschiedliche Abrechnungsverfahren. Welche Verfahren für welchen Standort relevant sind, können Sie hier einsehen. Wir stellen Ihnen alle Verfahren als Download zur Verfügung.