Die Nachforderungsmeldung ist immer dann anzuwenden, wenn eine Veränderung des vertraglichen (Liefer- und) Leistungsumfanges vom Auftragnehmer angemeldet werden soll.
Die Nachforderungsmeldung ermöglicht eine elektronische Dokumentation dieser Veränderungen, bei gleichzeitig kürzeren Bearbeitungszeiten.