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Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Unser Engagement für Menschenrechte

Die Achtung von Menschenrechten ist für RWE ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Es ist unser Anspruch und Ziel, dass die Menschenrechte in allen unseren Konzerngesellschaften eingehalten werden und auch bei unseren Lieferanten Beachtung finden.

RWE hat deshalb einen systematischen Ansatz zur Achtung der Menschenrechte entwickelt und das Human Rights Risk Management System (HRRMS) implementiert.

Der Energie Sektor befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Transformation zu CO2-Neutralität und der damit verbundene Ausbau von Erneuerbaren bringen viele Herausforderungen mit sich, beispielsweise in Bezug auf Rohstoffe wie Kobalt oder Lithium. Für die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen arbeiten wir, wo sinnvoll, auch mit Verbänden, Organisationen und Wettbewerbern zusammen.

  • Branchendialog Energiewirtschaft

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    RWE ist Mitglied im Branchendialog Energiewirtschaft. Der Branchendialog leistet einen wichtigen Beitrag vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie im Hinblick auf weitere europäische und internationale Sorgfaltsanforderungen. Die Branchendialoge werden als partizipative Multi-Stakeholder-Prozesse umgesetzt.

    Der Branchendialog Energiewirtschaft besteht aus 20 Mitgliedern, die sich aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Initiativen, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem BMAS zusammensetzen. Zudem wirken das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als Beobachter am Branchendialog mit.

    Die Mitglieder des Branchendialog arbeiten gemeinsam daran, Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten. Sie orientieren sich dabei an den Zielen der VN-Leitprinzipien. Übergeordnetes Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen der Branchen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die Anforderungen zu Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen.

Grundsatzerklärung über RWE’s Men­schen­rechts­strategie

Verbindliche Grundlage für die Umsetzung der menschenrechtlichen Standards bei RWE.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Training für Lieferanten

Ziel des Trainings ist es, einen allgemeinen Überblick über das Thema Menschenrechte, die gesetzlichen Vorgaben des LkSG, die Verantwortung von RWE und Ihre Verpflichtung als Lieferant zu geben.

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RWE Sustainability

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