In unseren Lieferketten sollen die Produktion von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich unter vergleichbaren Bedingungen wie in unserem eigenen Unternehmen erfolgen. Von Partnern, mit denen RWE in einer geschäftlichen Beziehung steht, erwarten wir, dass sie die Grundsätze unseres Verhaltenskodex als Basis für die Zusammenarbeit akzeptieren. Dies erfolgt durch Einbeziehung der RWE-Verhaltensgrundsätze, die Teil dieses Verhaltenskodex sind, in die Vertragsbeziehungen. Unsere Verhaltensgrundsätze adressieren unter anderem die Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt, Korruptionsbekämpfung und Geldwäsche. Die Einkaufsbeziehungen werden zentral durch den Konzerneinkauf gesteuert.
Der Konzerneinkauf ist organisatorisch der RWE Power AG zugeordnet, berichtet an deren Finanzvorstand und stellt Beschaffungsdienstleistungen für sämtliche RWE-Konzerngesellschaften bereit. Grundlage für Beschaffungen ist unsere Konzernrichtlinie Einkauf, in der einheitliche und konzernweit anwendbare Grundsätze für die Durchführung der Beschaffung festgelegt sind.
Bei sämtlichen Beschaffungsvorgängen sind die Compliance-Regeln und -Prinzipien sowie der RWE-Verhaltenskodex zu beachten und der Lieferant oder Dienstleister verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Wir überprüfen geschäftliche Beziehungen mit Geschäftspartnern, wenn öffentlich bekannt wird, dass sie gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen haben, und ergreifen die aus unserer Sicht erforderlichen und angemessenen Maßnahmen. Beim Einsatz von Fremdfirmenmitarbeitern müssen beispielsweise arbeitsrechtliche Aspekte des jeweiligen Einsatzlandes beachtet werden. Auf Basis einer warengruppenspezifischen Risikobeurteilung werden die seitens der Lieferanten zu beachtenden Vorgaben explizit in separaten Vertragsklauseln vereinbart.
Im Rahmen der konzernweiten Beschaffung ist das Lieferantenmanagement ein wesentlicher Baustein innerhalb des strategischen Beschaffungsprozesses. Zielsetzung des Lieferantenmanagements sind unter anderem die Sicherstellung und Verbesserung der Lieferantenleistung sowie das Erkennen und Steuern von Lieferantenrisiken. Bei Problemen im Rahmen der Geschäftsbeziehung gehen wir auf unsere Lieferanten zu und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Verbesserungen. So haben wir zum Beispiel für Vorfälle im Bereich der Arbeitssicherheit einen Eskalationsprozess implementiert, um die entsprechenden Regelungen bei Lieferanten weiterzuentwickeln. Im Wiederholungsfall und je nach Schwere der Vorkommnisse können Vertragsverhältnisse auch beendet werden.