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UN Global Compact

Zehn Prinzipien für Menschenrechte und Umweltschutz

Seit Januar 2004 gehört der RWE-Konzern dem vom früheren Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan ins Leben gerufenen „Global Compact“ (UNGC) an. Mit der Unterzeichnung der dem UNGC zugrundeliegenden zehn Prinzipien bekennt sich RWE noch einmal ausdrücklich dazu, die Menschenrechte und Arbeitsnormen zu achten, den Umweltschutz in ihrer Geschäftstätigkeit zu fördern und Korruption zu verhindern.

Vor dem Hintergrund, dass auf globaler Ebene Menschenrechte und Umweltschutz noch nicht den notwendigen Stellenwert haben, ist es für uns besonders wichtig mit gutem Beispiel voran zu gehen. So sind die zehn Prinzipien Grundlage für unseren RWE-Verhaltenskodex und die darin enthaltenen Verhaltensgrundsätze. Außerdem integrieren wir die Prinzipien in unsere Geschäftsabläufe und setzen konkrete Maßnahmen für deren Durchsetzung um. In unserem jährlichen CR-Bericht, der gleichzeitig als Fortschrittsbericht dient, machen wir deutlich, welche Maßnahmen wir im Berichtszeitraum ergriffen haben und welche konkreten Ergebnisse wir vorweisen können. Durch die Umsetzung der zehn Prinzipien tragen wir auch zur Verwirklichung der 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) bei.

Die zehn Prinzipien

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und achten und

2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.

Arbeitsbeziehungen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen wahren sowie ferner für

4. die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit,

5. die tatsächliche Abschaffung von Kinderarbeit und

6. die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf eintreten.

Umwelt

7. Unternehmen sollen umsichtig mit ökologischen Herausforderungen umgehen,

8. Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt durchführen und sich für die Entwicklung und

9. sich für die  Verbreitung umweltfreundlicher Technologien einsetzen.

Korruptionsbekämpfung

10. Unternehmen sollen gegen jede Form der Korruption vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung.

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